Die Kastration ist vor allem beim Hund ein effektives Instrument zur Geburtenkontrolle und zur Verhinderung von ungewollter Trächtigkeit (Houlihan, 2017). Wir alle vermeiden dann volle Tierheime mit ungeplanten und ungewollten Welpen, wenn wir unsere Haustiere rechtzeitig kastrieren lassen. Für die Freigänger-Katzen ist eine Kastration ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Durch dieses Förderprogramm möchten wir einen Beitrag zum Tierwohl leisten.
Kastrationstage Frühling 2024
28. März 2024
25. April 2024
23. Mai 2024
20. Juni 2024
Wer ist im Rahmen des Förderprogramms für den Tierschutz anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Tierhalter, die Hunde und Katzen beim Tierarzt Wien West an unseren Operationstagen (zumeist Donnerstag) kastrieren lassen. Diese Fördertopf ist leider begrenzt und wird solange ausgeschüttet, wie der Vorrat reicht.
Für den Zeitraum September bis Dezember 2022 legen wird ein neues Förderpaket auf. Rufen Sie uns an und erfahren Sie, ob noch Förderpakete zur Verfügung stehen:
Tierart und Geschlecht | Förderhöhe |
Kater | bis zu 5 € |
Kätzin | bis zu 10 € |
Rüde | bis zu 20 € |
Hündin (konventionelle Methode) | bis zu 40 € |
Hündin (endoskopische Methode) | bis zu 80 € |
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie auch gerne persönlich!
Dr. Maurizio Colcuc
Fachtierarzt für Dermatologie
Modernste Vorsorge mit Feingefühl
Ein Motto eine Verpflichtung